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IVD

Nützliche Hilfen


Folgende nützliche Hilfen finden Sie auf dieser Seite:


Finanzierungs- Checkliste

Das sollten Sie nicht vergessen.

Zur Genehmigung Ihres Darlehens sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen in beanstandungsfreier Form notwendig. Grundsätzlich gilt: Alle Angaben im Finanzierungsantrag werden nur bei entsprechendem Nachweis zur Kreditprüfung herangezogen.

Eine detaillierte Checkliste erhalten Sie zusammen mit Ihrem Individuellen Finanzierungsangebot.

Zur Person

  • Nachweis aller monatlichen Einkünfte sowie jährliche Steuerbescheide
  • Nachweis über das Gesamtvermögen
  • Aktuelle Aufstellung der bestehenden Verbindlichkeiten
  • Nachweis sonstiger Finanzierungsmittel
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass

Zur Immobilie

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Exposé, Baubeschreibung, Werkvertrag
  • Flurkarte, amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Ansicht, Schnitte)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung, Kubaturberechnung
  • notarieller Kaufvertrag oder Kaufvertragsentwurf oder Kaufpreisangebote des Verkäufers

Zur Finanzierung

  • Bei Modernisierung/Sanierung: Kostenvoranschläge, Aufstellungen der Eigenleistung
  • Bei bestehenden Objekten: Lichtbilder, Kopie der Brandversicherungsurkunde
  • Bei Umschuldung: Aktuelle Bestätigung über Restdarlehensbetrag
  • Bei Neubauten: Baugenehmigung
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung
  • Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag, Grundbuchauszug etc.
    Der Kreditgeber behält sich vor, sofern erforderlich, weitere Unterlagen anzufordern.

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Umzugs-Checkliste

So früh wie möglich
  • Umzugstermin genau festlegen
  • Umzugsurlaub beantragen
  • Umzugshelfer organisieren
  • alten Mietvertrag kündigen
  • Renovierungsmaßnahmen absprechen (alte und neue Wohnung)
  • Handwerkertermine klären
  • evtl. neue Möbel bestellen (Achtung: Liefertermine großzügig disponieren)
  • Kindergartenplatz/Schule organisieren
  • Einrichtungsplan für die neue Wohnung erstellen
  • Liste mit dem gesamten Umzugsgut erstellen
  • Ausmessen der Transportwege (Türen, Fahrstühle, Treppenhaus)
  • Garagen, Keller, Dachboden, Gartenhäuser etc. entrümpeln
  • Sperrmülltermin mit Stadtverwaltung klären
  • Postnachsendeantrag holen (bei jeden Postamt)
  • Telefon ummelden (Umzugsservice Telekom bundesweit Tel.: 0800-3301000 kostenlos)
  • Postrentendienst
  • GEZ/Kabelfernsehen (Frequenzen neuer Wohnort?)

Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Lebensversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • sonstige Versicherungen

allgemeine Adressänderungen:

  • Freunde
  • Verwandte
  • Nachbarn
  • Vereine
  • Finanzamt
  • Geschäftspartner
  • Bafögstelle
  • Kreiswehrersatzamt
  • Kindergeldstelle
  • Zeitungsabo
  • Zeitschriften

2 Wochen vorher:

  • Gardinen/Teppiche anpassen
  • Heizkostenabrechnung mit dem Vermieter klären
  • Wohnungsübergabetermin mit Vermieter vereinbaren
  • Ablesetermin für Zählerstände vereinbaren
  • Bankkonto am neuen Wohnort eröffnen
  • Sondergenehmigung für die Parkplatzabsperrung am alten und neuen Wohnort beantragen falls nötig
  • Termin mit Teppichreinigungsfirma für Reinigung beantragen

Umzugshilfsmittel besorgen

  • Umzugskartons
  • Luftpolsterfolie
  • Seidenpapier für Geschirr etc.
  • LKW mieten
  • vereinbarte Termine nochmals bestätigen lassen
  • Werkzeugkiste zusammenstellen
  • Überprüfung von Einzugsermächtigungen/Daueraufträgen etc.
  • Hausapotheke überprüfen ggfs. ergänzen
  • Babysitter buchen
  • Haustierplatz buchen
  • nicht Notwendiges verpacken (Unnötiges entsorgen)
  • Lebensmittelvorräte aufbrauchen

1 Woche vorher:

  • Umzugskartons packen
  • Umzugshelfer nochmals fragen, ob Zusage noch gültig
  • Nachbarn informieren (alte und neue)

am Tag vorher:

  • Privatfahrzeuge ab-/ummelden
  • Einwohnermeldeamt ab-/ummelden
  • Parkplatz vor dem Haus reservieren
  • Haustiere zu Pension
  • Kinder zum Babysitter
  • Kühlschrank abtauen
  • Bargeld abheben
  • Verpflegung besorgen
  • Schlüssel für Aufzüge/Einfahrten organisieren
  • Teppiche/Parkettböden schützen
  • Koffer mit persönlichen Unterlagen/Wertgegenständen packen
  • Koffer für persönlichen Bedarf/Medikamente/Kulturbeutel/Wäsche packen
  • Mietwagen abholen (Packdecken vorhanden?)

Am Umzugstag:

  • restliches Umzugsgut packen
  • Treppenhaus überprüfen ob Vorschäden
  • Umzugshelfer einweisen
  • Namensschilder abmontieren
  • Begehung der alten Wohnung zusammen mit dem Vermieter
  • Übergabeprotokoll ausfüllen
  • Zählerstände überprüfen
  • Treppenhaus reinigen
  • Treppenhaus prüfen ob durch Umzug Schäden entstanden sind

neue Wohnung:

  • Treppenhäuser überprüfen ob Vorschäden
  • Teppichböden/Parkettböden abdecken
  • Beleuchtung montieren
  • Möbelstellpläne an die Zimmertüren hängen
  • Umzugshelfer genau einweisen
  • zuerst Möbel platzieren dann Kartons
  • Treppenhaus auf Schäden durch Umzug überprüfen
  • Treppenhaus etc. putzen
  • Trinkgelder verteilen

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MyCastle Tipps zum kostengünstigen Bauen

Gute Planung schützt vor unnötigen Kosten. Nicht an der Qualität sparen, dafür an überflüssigem Raum

Bauherren müssen scharfe Rechner sein. Wer im Voraus gut plant, schützt sich vor nachträglichen Änderungen auf der Baustelle und Kosten durch Baumängel. MYCASTLE aus diesem Grund einige Tipps und Tricks zur Kostensparenden Bauplanung zusammengestellt.

Um eine sorgfältige Planung zu gewährleisten, sollte man diese in die Hände eines Architekten geben. Er ist ein Partner, der nicht durch Eigenleistungen einzusparen ist - vielmehr hilft er dem Bauherrn bei vielen Einsparungsmöglichkeiten. Beim Bauen nimmt der Architekt die Interessen des Bauherrn wahr, berät ihn unabhängig bei der Auftragsvergabe, koordiniert und überwacht sämtliche Arbeiten am Bau und sorgt mit einer stimmigen Planung für einen reibungslosen Ablauf.

Architektenhonorar

Die Bezahlung ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Günstig ist es, vorab einen Festpreis zu vereinbaren. Es gibt verschiedene Schwierigkeitsgrade der Honorarzonen, nach welchen die Architektenleistung zu bemessen ist. Die Einstufung ist meist Verhandlungssache.

Sonderregelungen

Allerdings kann das Architektenhonorar auch abweichend von den Standardverträgen geregelt werden, um einen Anreiz zum Kostensparen zu geben. Folgende Lösungen sind denkbar:
  • Vor Baubeginn wird eine Baukostensumme festgelegt. Je nachdem in welchem Maß diese Summe unterschritten wird, kann ein höheres Honorar bis zum Höchstsatz der HOAI gezahlt werden.
  • Im Falle erheblicher Kosteneinsparungen wird ein Erfolgshonorar vereinbart. Dieses kann als Prozentsatz der eingesparten Baukosten ausgehandelt werden.

Grundriss

Wenn der äußere Rahmen abgesteckt ist, geht es an die eigentliche Grundrissplanung. Um die Folgekosten niedrig zu halten, sollte der Grundriss in regelmäßiger Quaderform sein und möglichst keine Ecken und Nischen besitzen. Ein offener Grundriss bedeutet weniger Wände, weniger Türen, weniger Verputz und Tapeten und mehr Nutzfläche.

Um die Raumgestaltung zu optimieren, sollte der Bauherr das gewünschte Raumprogramm vor Baubeginn mit dem Architekten auf "Sparmöglichkeiten" untersuchen. Oft zeigen sich Alternativen, an die der zukünftige Hauseigentümer am Anfang gar nicht gedacht hat.

Keller

Eine wichtige Überlegung ist, ob überhaupt ein Keller benötigt wird, da hier das größte Einsparungspotential der Raumplanung liegt. Aufenthaltsräume im Keller sind nicht zulässig, die Heizung kann günstiger im Dachgeschoss untergebracht werden und Abstellräume lassen sich zum halben Preis als Nebengebäude in Verbindung mit der Garage oder auch freistehend realisieren. Auch die Angst, ein kalter Fußboden im Erdgeschoss sei der Preis für einen eingesparten Keller, ist unbegründet, da der Baustoffhandel heute ausreichend Möglichkeiten bietet, um diese Probleme auszuschließen.

Mehrzweckraum

Wohnzimmer mit 35 Quadratmetern und mehr, die als "gute Stube" zum Vorzeigen und als Raum für größere Familienfeiern dienen, sind überholt. In der Regel erfüllen Zimmerkombinationen, wie zum Beispiel Wohnzimmer mit Essecke, alle Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen. Ideal ist ein "zusammenlegbarer" Mehrzweckraum, der auch für Feste genug Platz bietet. Attraktiv sind auch andere Doppelnutzungen von Räumen wie etwa Schlaf- und Arbeitszimmer oder Essküchen.

Kleiner bauen

Immer noch weit verbreitet ist der vorausschauende Gedanke, etwas größer zu bauen und erst in ein paar Jahren das Dach oder den Keller fertig auszubauen. Da aber ein größeres Haus viel Kapital bindet, wird oft an der Qualität im restlichen Gebäude gespart, um eine höhere Kostenbelastung zu vermeiden. Sinnvoller ist es, etwas kleiner zu planen und dafür in bester Qualität zu bauen, da dies zusätzlich auch den Wiederverkaufswert des Hauses erhöht. Eine Erweiterung kann trotzdem eingeplant werden.

Klare Linien

Die beste Lösung für die architektonische Gestaltung des Hauses ist meist die einfachste: klare Linien, die sich den Besonderheiten des Geländeverlaufs anpassen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Einsparungen bei der Fundamentierung bis hin zu niedrigen Energiekosten aufgrund geringer Außen- und Oberflächen. Die lohnintensive Bauweise von Vor- und Rücksprüngen am Baukörper, Einschnitten, Auf- und Anbauten, Loggien und Gauben verschlingt viel Kapital und bereitet zudem oft bauphysikalische Probleme. Die beste Lösung: weglassen.

Ein gut durchdachtes Haus, so MYCASTLE abschließend, ist ein Organismus, der so einfach wie möglich funktioniert. Das spart nicht nur Kosten beim Bau, sondern reduziert auch die laufenden Kosten.

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Leitfaden für den Immobilienverkauf

Hier steht Ihnen unser
Leitfaden für den Immobilienverkauf

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 Leitfaden Immobilienverkauf PDF

zum Download bereit.

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Checkliste: Gute Tipps für den Kauf einer Ferienimmobilie

  1. Unterschreiben Sie nichts bei der Besichtigung. In vielen Ländern bindet man sich schon mit Abschluss eines Vorvertrags an die Immobilie. Die Bezeichnung Vorvertrag oder auch nur ein formales Schriftstück sind dabei meistens nicht einmal erforderlich. Auch die Unterschrift auf einem Schmierzettel kann rechtswirksam werden.
  2. Prüfen Sie die Lage und stellen Sie sicher, dass die Infrastruktur gut ausgebaut ist. Gerade in Wintersportgebieten ist es außerdem wichtig, dass die medizinische Versorgung sichergestellt ist.
  3. Stellen Sie Vergleiche mit anderen Objekten vor Ort an. Immobilien, die auf den ersten Blick "Schnäppchen" zu sein scheinen, haben meistens einen Haken.
  4. Lassen Sie nach Möglichkeit ein Gutachten von einem Sachverständigen über den Zustand der Bausubstanz anfertigen.
  5. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob das Grundstück überhaupt bebaut bzw. das Haus umgebaut werden darf und informieren Sie sich über bestehende Miet- und Pachtverträge. Oftmals benötigen Ausländer für den Erwerb einer Immobilie eine Genehmigung.
  6. Stellen Sie sicher, dass der Vorbesitzer alle Steuern bezahlt hat.
  7. Engagieren Sie einen Notar, der sich vor Ort auskennt. Dies gilt auch für Länder, in denen dies nicht vorgeschrieben ist. Diesen können Sie über das Branchenverzeichnis oder möglicherweise auch über Mundpropaganda finden
  8. Legen Sie vor dem Kauf vertraglich fest, ob der Makler vom Käufer oder vom Verkäufer bezahlt wird. Lassen Sie sich einen Register- bzw. einen Grundbuchauszug neuesten Datums vom Verkäufer vorlegen. Nur so können Sie sicher sein, dass der Verkäufer auch die Eigentumsrechte am Grundstück hat.
  9. Bestehen Sie vor Zahlung der endgültigen Kaufsumme selbst auf einer Eintragung ins Grundbuch, beziehungsweise eines entsprechenden Registers. Nur so verhindern Sie, dass das Objekt anderweitig verkauft oder belastet werden kann.

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Wie funktioniert das Bietverfahren?

Wir lassen den Markt entscheiden!

Als neue Serviceleistung bieten wir Ihnen im Rahmen des Verkaufs Ihrer Immobilie eine neue zeitgemäße Vermarktungsart:

- das öffentliche Bieterverfahren -

Was ist ein öffentliches Bieterverfahren und wie funktioniert es?

Das Bieterverfahren wird am ehesten dadurch beschrieben, was es nicht ist! Es ist keine Auktion, es ist keine Versteigerung. Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der entscheidende Unterschied zur Auktion oder Versteigerung ist das Ende. Das Ende einer Auktion oder Versteigerung ist der Zuschlag. Beim Bieterverfahren ist am Ende zunächst nur ein Höchstgebot gefunden, zu dem ein Interessent bereit ist, die Immobilie zu erwerben. Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen. Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Verkäufer und Interessent, die ihren Abschluss mit einem normalen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar findet.

Ablauf:

Wir bieten Ihre Immobilie auf unserer Homepage und diversen Immobilien Portalen, und in der Presse zum Verkauf im Bieterverfahren an. Dabei wird den Interessenten mitgeteilt, wann und wo die öffentliche Bieterbesichtigung stattfindet. Nur an diesem Tag, zu dieser Uhrzeit, ist es möglich, die Immobilie zu besichtigen. Jeder Interessent kann diesen Termin ohne Voranmeldung wahrnehmen. Weder vor noch während der Bieterbesichtigung wird von unserer Seite ein Verkaufspreis genannt. Nur der Interessent bestimmt, welches Gebot er abgibt. Sein Gebot muss der Interessent im Anschluss an die Bieterbesichtigung, spätestens jedoch innerhalb der vorher festgesetzten Bieterfrist, schriftlich einreichen.

Nach dem öffentlichen Bietertermin werden wir selbstverständlich für die Interessenten weitere Besichtigungstermine organisieren, und alle offenen Fragen und Details besprechen.

Das Bieterverfahren bietet eine partnerschaftliche Methode der schnellen Marktpreisfindung und bietet hohe Chancen, schnelle Verkäufe zu realisieren. Wenn Sie als Eigentümer an diesem Verfahren interessiert sind, rufen Sie uns an

0800 888 4 222

Telefon 06704 96 99 010

oder nehmen Sie E-Mail - Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne detailliert über das öffentliche Bieterverfahren

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