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IVD

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MyCastle Immobilien



 
MyCastle – Immobilien, Inhaber Istvan Komaromi, Kirchgasse 6, 55452 Laubenheim, Deutschland.

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposébeschreibung Bestandteil der beidseitigen Vereinbarungen.

§ 1

Wir versichern, dass wir vom Verkäufer/Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt sind, die Immobilie zu den genannten Bedingungen anzubieten. Wir erklären weiterhin, dass die gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers/Vermieters beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Verkäufers/Vermieters keine Haftung übernehmen.

§ 2

Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis der Immobilie bzw. der Verkaufs-/ Vermietungsabsicht des Eigentümers der Immobilie diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Exposé an den Interessenten im Fall eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

§ 3

Der Empfänger dieses Exposés hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über die in diesem Exposé bezeichneten Immobilie oder über eine andere Immobilie des von uns nachgewiesenen Vertragspartner abschließt.

§ 4

Das vorliegende Exposé ist nur für den von uns benannten Empfänger bestimmt.
Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposés berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch.

§ 5

Wenn keine gesonderte, individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt dass der Empfänger des Exposés dem Makler am Tage des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertragsabschlusses die genannte Maklerprovision zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu bezahlen hat.
Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlich Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.
Weicht der tatsächlich geschlossene Kauf- oder Mietvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposés war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprüngliche im Exposé vereinbarte Provision bestehen.

§ 6

Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf oder die Vermietung mit einer anderen Partei zustande kommt, mit dem der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlich oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.
Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer/Vermieter des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
Kommt ein Kauf-/ Mietvertrag über ein anderes dem Verkäufer/Vermieter gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des Kauf- /Mietvertrages mit dem Auftrageber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass es eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

MyCastle Immobilien erhält wenn nichts anderes Vereinbart vom Käufer wie Verkäufer die Maklercourtage.

Maklercourtage Verkauf: Verkäufer 3 % Käufer 3 % + Aktuelle MwSt.

Maklercourtage Vermietung: Privat 2 fache der Netto Miete + Aktuelle MwSt.

Maklercourtage Vermietung: Gewerblich 3 fache der Netto Miete + Aktuelle MwSt.

§ 7

Der Empfänger des Exposés bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlagen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Haftungsvorbehalt und Tätigkeitsbegrenzung:

Alle in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben und Informationen beruhen auf öffentlich zugängliche Quellen, die unser Unternehmen für zuverlässig hält. Bei allen Texten, Daten Prognosen, Meinungen, Programmen oder sonstigen Informationen bleiben Irrtümer vorbehalten. Eine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen. Keine Information ist als eine Garantieaussage zu verstehen. Die Veröffentlichung stellt insbesondere keine Beratung dar.


AGB 2002/2010

Diese Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze entsprechen
den Gepflogenheiten der Makler im Lande Rheinland-Pfalz.

Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet.

1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Provision
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag
zustande kommt.

Diese Provision beträgt:

Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom
vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis,von Käufer und Verkäufer je 3,57% inkl. MwSt.

Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom
Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 3,57% inkl. MwSt.

Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 1,19% inkl. MwSt.


Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Mieter/Pächter:

Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.

Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestgebühr 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt

Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt.

Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt.

Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer.